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Beirat des Polizeipfarramtes der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Seit Anfang der 1960-er Jahre berät ein Kreis hessischer und rheinland-pfälzischer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Polizeipfarrer*innen bei ihrer Arbeit. Gemäß der überarbeiteten Ordnung der Polizeiseelsorge von 2015 beruft die Kirchenleitung alle sechs Jahre das Gremium neu. Der Vorsitz wird durch interne Wahl vergeben. Seit 2014 ist PHK a.D. Burkhard Käs, früher zum Polizeipräsidium Frankfurt am Main gehörig, Vorsitzender des Beirats.

Der Beirat der Polizeiseelsorge dient laut der geltenden Verwaltungsverordnung der EKHN vor allem „der Unterstützung und Mitwirkung bei der Wahrnehmung der Polizeiseelsorge, insbesondere durch Beratung der Polizeipfarrerinnen und Polizeipfarrer in der Ausrichtung ihres Dienstes.“

Der Beirat berät die Kirchenleitung, nimmt die Berichte aller Polizeipfarrer*innen sowie den Jahresbericht der Leitenden Polizeipfarrerin entgegen und gibt vor der Berufung einer neuen Polizeipfarrerin oder eines neuen Polizeipfarrers gegenüber der Kirchenleitung eine Stellungnahme ab.

Dem Beirat gehören bis zu 15 von der Kirchenleitung zu berufende Mitglieder aus dem aktiven Dienst der Polizei im Gebiet der EKHN, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kirchenverwaltung sowie die Polizeipfarrer*innen an. Der Beirat soll mit Frauen und Männern „ausgewogen“ besetzt sein. Bei der Berufung sollen außerdem die Regionen, die einzelnen Sparten des Polizeidienstes und die verschiedenen Organisationsebenen des Polizeidienstes berücksichtigt werden.

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