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Beirat: Mitwirkung und Unterstützung für die Polizeiseelsorge. Beratung der Kirchenleitung

Unterstützung und Beratung der Polizeiseelsorge

Der Beirat der Polizeiseelsorge der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) dient laut der geltenden "Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO)" (zum Beirat: §9) vor allem „der Unterstützung und Mitwirkung bei der Wahrnehmung der Polizeiseelsorge, insbesondere durch Beratung der Polizeipfarrerinnen und Polizeipfarrer in der Ausrichtung ihres Dienstes.“

Im Februar 2024 wurde der Beirat neu eingeführt. Ebenfalls im Februar 2024 wurde EPHK Thorsten Reus, Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS), zum Vorsitzenden des Beirats gewählt. Er trat die Nachfolge von PHK a.D. Burkhard Käs (früher Polizeipräsidium Frankfurt am Main) an.

Stimme der Polizeiseelsorge gegenüber der Kirchenleitung

Der Beirat berät die Kirchenleitung, nimmt die Berichte aller Polizeipfarrer*innen sowie den Jahresbericht der Leitenden Polizeipfarrerin entgegen und gibt vor der Berufung einer neuen Polizeipfarrerin oder eines neuen Polizeipfarrers gegenüber der Kirchenleitung eine Stellungnahme ab.

Dem Beirat gehören bis zu 15 von der Kirchenleitung zu berufende Mitglieder aus dem aktiven Dienst der Polizei im Gebiet der EKHN (Hessen und Rheinland-Pfalz), eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kirchenverwaltung sowie die Polizeipfarrer*innen an. Der Beirat soll mit Frauen und Männern „ausgewogen“ besetzt sein. Bei der Berufung sollen außerdem die Regionen, die einzelnen Sparten des Polizeidienstes und die verschiedenen Organisationsebenen des Polizeidienstes berücksichtigt werden.

Hintergrund

Bereits seit Anfang der 1960-er Jahre berät ein Kreis hessischer und rheinland-pfälzischer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Polizeipfarrer*innen der EKHN bei ihrer Arbeit. Im Jahr 2015 wurde die Ordnung der Polizeiseelsorge überarbeitet. Demgemäß beruft die Kirchenleitung alle sechs Jahre neu auf Vorschlag der leitenden Polizeipfarrerin die Mitglieder des Beirats der Polizeiseelsorge, in Analogie zur Dauer der Amtszeit von Kirchenvorständen. Der Vorsitz des Beirats wird durch interne Wahl vergeben.

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