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Rechtliche Grundlagen für die Arbeit der Polizeiseelsorge

Rechtliche Grundlagen für die Arbeit der Evangelischen Polizeiseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sind einerseits die „Vereinbarung über die evangelische Seelsorge in der hessischen Vollzugspolizei“ zwischen dem Land Hessen und der EKHN aus dem Jahr 1984. Zum anderen gilt die "Vereinbarung über die Polizeiseelsorge der ev. und kath. Kirchen mit dem Land Rheinland-Pfalz" von 1974/1975.

Kirchenintern regelt die „Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO, 136 im EKHN Kirchenrecht)“ erneuert im Jahr 2015 die Aufgaben und Zuständigkeiten.

Gemäß den Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche gewährleistet das Land Hessen den Kirchen „die Ausübung eines besonderen kirchlichen Dienstes an den Polizeivollzugsbeamten“. Damit sind insbesondere „Gottesdienst und Seelsorge“ gemeint, aber auch kirchlichen Tagungen, zu denen das Land nach Möglichkeit Dienstbefreiung gewährt. Zudem unterstützt das Land die Bildung von „Arbeitsgemeinschaften“ (außerhalb der Dienstzeit). Auch der Unterricht im Fach Berufsethik kann von Seiten der Polizeiseelsorge im Auftrag des Landes gehalten werden und die Kirchen können zur Erstellung und bei Änderungen des Lehrplans Stellung nehmen.

Die rheinland-pfälzische Vereinbarung beschreibt das Aufgabenfeld sehr ähnlich und hält ausdrücklich fest: "In Ausübung von Lehre und Seelsorge sind die mit dem Dienst an der Polizei beauftragten Pfarrer und kirchlichen Mitarbeiter an staatliche Weisungen nicht gebunden. Sie sind ausschließlich ihrer Kirchenleitung ... verantwortlich." Und: "Die Kirchen wirken bei der Gestaltung des Faches 'Berufs- und Sozialethik' mit."

Die kirchliche Verwaltungsverordnung beschreibt die Polizeiseelsorge als gesamtkirchlichen Verantwortungsbereich, der der Verkündigung des Evangeliums dienen soll, die seelsorgliche Begleitung der Polizeibediensteten und ihrer Angehörigen in allen Organisationsebenen der Polizei der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz sicherstellen soll und den Dialog und die intensive Auseinandersetzung mit berufsethischen Themen der Polizei gewährleistet. Diese Themen sollen auch in die Kirche hinein vermittelt werden.

Als besondere Aufgaben für die Polizeiseelsorge werden neben anderen genannt: Die Gestaltung von Gottesdiensten für und die Seelsorge an Polizeibediensteten, die Begleitung der Polizeibediensteten nach besonders schweren Einsätzen, die Begleitung polizeilicher Einsätze sowie Lehrtätigkeit im Fach Berufsethik und andere Unterrichtsangeboten im Rahmen der Aus- und Fortbildung von Polizistinnen und Polizisten.

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